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Allgemeine Mietbedingungen
Alle wichtigen Konditionen, Voraussetzungen und Regelungen für deine Fahrzeugmiete bei der CITY-CAR Autovermietung. Transparent, klar und ohne versteckte Kosten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Mindestalter
18 Jahre, mindestens 1 Jahr Führerscheinbesitz.
Dokumente
Personalausweis/Reisepass + Führerschein + gültiges Zahlungsmittel für Kaution.
Kaution
zum Bestpreis bis 1.000 € je nach Fahrzeugkategorie. Wird bei Rückgabe vollständig freigegeben.
Kraftstoff
Voller Tank bei Abholung, voller Tank bei Rückgabe (Full-to-Full-Prinzip).
Versicherung
Haftpflicht immer inklusive. Vollkasko mit wählbarer Selbstbeteiligung buchbar.
Pannenhilfe
Im Mietpreis enthaltene Pannenhilfe. Rufnummer steht im Mietvertrag.
Voraussetzungen für die Anmietung
Damit wir dir ein Fahrzeug vermieten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter 18 Jahre — für Kleinwagen, Kombis und Standard-PKW. Für Transporter und bestimmte Premium-Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Mindestens 1 Jahr Führerschein — dein Führerschein muss zum Zeitpunkt der Anmietung seit mindestens 12 Monaten gültig sein.
- Gültiger Führerschein der entsprechenden Klasse — für Transporter bis 3,5 t reicht Klasse B. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist Klasse C/CE erforderlich.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass — alle Fahrer müssen sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
- Zahlungsmittel für die Kaution — bevorzugt Kreditkarte (Visa, Mastercard, AmEx). EC-Karte nach Absprache möglich.
- Ausländische Führerscheine — EU-Führerscheine werden anerkannt. Für Nicht-EU-Führerscheine ist ein internationaler Führerschein mitzuführen.
Hinweis: Alle genannten Dokumente müssen im Original vorliegen. Kopien oder Fotos auf dem Smartphone werden nicht akzeptiert. Bitte bring alle Unterlagen bei der Fahrzeugabholung vollständig mit.
Was ist im Mietpreis enthalten?
Bei der CITY-CAR Autovermietung erhältst du volle Kostentransparenz. Folgende Leistungen sind standardmäßig inklusive:
| Leistung | Enthalten |
|---|---|
| Haftpflichtversicherung (gesetzliches Minimum) | ✓ Immer inklusive |
| Pannenhilfe / Pannenschutz | ✓ Immer inklusive |
| Vollkasko mit Selbstbeteiligung | Abhängig vom Tarif |
| Vollkasko ohne Selbstbeteiligung | Premium-Tarif / Zubuchbar |
| Diebstahlschutz | Abhängig vom Tarif |
| Freikilometer | Je nach Tarif (oder unbegrenzt) |
| Kraftstoff | ✗ Nicht inklusive (Full-to-Full) |
| Zustellgebühren (Zusatzfahrer) | Je nach Station / Tarif |
Zusatzoptionen
Folgende Extras kannst du bei der Buchung oder an der Station hinzubuchen:
- Zusatzfahrer — weitere Fahrer können gegen eine geringe Gebühr eingetragen werden. Alle Fahrer müssen die Mietvoraussetzungen erfüllen.
- Kindersitz / Babysitz — auf Vorbestellung erhältlich. Bitte bei der Buchung angeben.
- Navigationssystem — nach Verfügbarkeit an der Station.
- Anhängerkupplung / Anhänger — an ausgewählten Stationen verfügbar. Führerscheinklasse BE erforderlich.
- Upgrade auf Vollkasko ohne SB — reduziert deine Selbstbeteiligung auf zum Bestpreis.
Kaution und Zahlungsbedingungen
Die Kaution wird bei Fahrzeugabholung blockiert (nicht abgebucht) und bei Rückgabe ohne Beanstandungen freigegeben.
| Fahrzeugkategorie | Kautionshöhe (ca.) |
|---|---|
| Kleinwagen / Kompaktklasse | im niedrigen dreistelligen Bereich |
| Mittelklasse / Kombi | im mittleren dreistelligen Bereich |
| SUV / Van | im höheren dreistelligen Bereich |
| Transporter / Kastenwagen | im vierstelligen Bereich |
Wichtig: Die Kaution wird auf deine Kreditkarte autorisiert (reserviert). Die tatsächliche Abbuchung erfolgt nur im Schadensfall oder bei nicht beglichenen Kosten. Die Freigabe erfolgt in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen nach Rückgabe.
Versicherung und Selbstbeteiligung im Detail
Jede Anmietung bei der CITY-CAR Autovermietung enthält serienmäßig eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die du mit dem Fahrzeug Dritten zufügst. Für Schäden am Mietfahrzeug selbst greift die zubuchbare Vollkasko. Wir bieten dir zwei klar abgestufte Schutzpakete an: Vollkasko mit Selbstbeteiligung zwischen 500 und zum Bestpreis je nach Fahrzeugklasse und Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gegen einen Tagesaufschlag.
Die Selbstbeteiligung greift im Schadensfall pro Schadenereignis, nicht pro Schadenposition. Wenn du etwa bei einem Parkrempler sowohl die Stoßstange als auch ein Rücklicht beschädigst, fällt die Selbstbeteiligung nur einmal an. Bei Diebstahl des Fahrzeugs oder grober Vandalismusschäden gilt dieselbe Logik. Wir empfehlen besonders Berufseinsteigern, jungen Fahrern und allen, die nur gelegentlich mieten, die Variante ohne Selbstbeteiligung. So bleibt deine finanzielle Belastung im Ernstfall planbar.
Bestimmte Schäden sind grundsätzlich von der Vollkasko ausgeschlossen. Dazu zählen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Drogen- oder Alkoholeinfluss, Schäden durch unsachgemäße Nutzung wie das Befüllen eines Dieselfahrzeugs mit Benzin sowie Schäden, die durch unbefugte Fahrer verursacht werden. Wer einen Schaden mit einem nicht eingetragenen Fahrer verursacht, riskiert den vollständigen Versicherungsschutz. Trage Zusatzfahrer daher immer offiziell ein.
Schadensabwicklung Schritt für Schritt
Schäden gehören zum Mietwagen-Alltag und passieren auch erfahrenen Fahrern. Wichtig ist, dass du den Schaden dokumentierst und meldest. Sichere zunächst die Unfallstelle ab, kümmere dich um Verletzte und rufe bei Personenschäden oder bei Streitfragen die Polizei. Fülle gemeinsam mit allen Beteiligten den Europäischen Unfallbericht aus, den du im Handschuhfach jedes unserer Fahrzeuge findest. Notiere Kennzeichen, Versicherungsnummern und Kontaktdaten der Unfallgegner und mache Fotos vom Schadenbild, von der Unfallposition und von beiden Fahrzeugen.
Anschließend informierst du die Vermietstation telefonisch. Unsere Mitarbeiter führen dich durch die nächsten Schritte und sagen dir, ob du das Fahrzeug weiterfahren kannst oder ob ein Ersatzwagen organisiert wird. Die formale Schadenanzeige reichst du nach der Rückgabe per E-Mail mit allen Fotos, dem Unfallbericht und einer kurzen Schilderung des Hergangs ein. Unsere Schadenabteilung übernimmt von dort die Korrespondenz mit Versicherern und Werkstätten.
Bei Diebstahl, Aufbruch oder Vandalismus ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. Bewahre die Anzeigenkopie und den Bestätigungsbeleg auf und reiche beides zusammen mit dem Mietvertrag ein. Bei reinen Glasschäden gibt es einen vereinfachten Prozess: Hier reicht oft das Foto der beschädigten Scheibe, ein Termin in einer Partnerwerkstatt deiner Wahl und der Mietvertrag.
Kraftstoff, Reinigung und Verbrauchsmaterial
Wir setzen auf das Full-to-Full-Prinzip: Du bekommst das Fahrzeug vollgetankt und gibst es auch vollgetankt zurück. Diese Regelung ist transparent, fair und vermeidet versteckte Aufschläge. Wer das Fahrzeug nicht voll zurückgibt, bezahlt den fehlenden Kraftstoff zum aktuellen Stationspreis zuzüglich einer geringen Servicepauschale für das Nachtanken. Den genauen Kraftstofftyp findest du im Mietvertrag und an der Tankklappe. Falsches Tanken kann teuer werden und ist in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.
Bei Elektrofahrzeugen gilt eine ähnliche Logik: Du übernimmst das Fahrzeug mit einem definierten Ladestand und gibst es im gleichen Zustand zurück. Strom auf der Strecke bezahlst du selbst, an unseren Stationen ist das Laden in vielen Fällen kostenfrei. Bitte plane für das Vollladen vor Rückgabe ausreichend Zeit ein. Bei einigen Stationen steht eine Schnellladesäule direkt am Standort zur Verfügung, an anderen empfehlen wir öffentliche Ladepunkte in unmittelbarer Nähe.
Das Fahrzeug sollte in einem normal sauberen Zustand zurückgegeben werden. Eine grundlegende Innenreinigung ist nicht erforderlich, leichte Verschmutzungen vom Alltagsgebrauch sind völlig in Ordnung. Wenn das Fahrzeug allerdings stark verschmutzt zurückkommt, etwa nach Transport von Tieren, Bauschutt oder bei Tabakgeruch, berechnen wir eine Reinigungspauschale. Diese Pauschale ist im Mietvertrag aufgeführt und liegt je nach Aufwand zwischen 30 und im Konfigurator.
Außerordentliche Kündigung und Sonderfälle
In Ausnahmefällen können wir einen Mietvertrag außerordentlich kündigen. Dazu zählen wiederholte Verstöße gegen die Mietbedingungen, missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs wie etwa Teilnahme an Rennen, Transport von gefährlichen Stoffen, gewerbliche Personenbeförderung ohne entsprechende Erlaubnis sowie Falschangaben bei der Anmietung. Auch eine unbezahlte Rechnung oder die Verweigerung der Schadenmeldung können eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Du selbst kannst den Mietvertrag bei einem schwerwiegenden Mangel des Fahrzeugs außerordentlich kündigen. Dazu zählt etwa ein gravierender technischer Defekt, der trotz Reklamation nicht behoben wird, oder eine Verkehrsuntauglichkeit, die uns bekannt war. In solchen Fällen erhältst du selbstverständlich eine vollständige Rückerstattung und auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug. Wende dich dafür an die Servicehotline oder direkt an deine Station.
Datenschutz und Vertragsbestätigung
Bei der Anmietung erheben wir die Daten, die für den Vertragsabschluss zwingend nötig sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Führerschein- und Ausweisdaten sowie die Daten deines Zahlungsmittels. Diese Daten werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung, die Abrechnung und etwaige Schadenklärung verwendet. Wir geben deine Daten nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme von Versicherern, Strafverfolgungsbehörden bei berechtigtem Interesse und Inkasso-Dienstleistern bei unbezahlten Forderungen.
Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Steuerrelevante Belege bewahren wir zehn Jahre auf, Vertragsdokumente in der Regel sechs Jahre. Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung deiner Daten innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die ausführliche Datenschutzerklärung findest du auf unserer Website unter Datenschutz. Bei konkreten Fragen kannst du dich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.